Dienstag, 20. September 2016

2. Kommentar zum Beitrag "Bedenkliche Tendenzen in der Berufsbildung" von Dieter Basener

2. Kommentar zum Beitrag "Bedenkliche Tendenzen in der Berufsbildung" von Dieter Basener

Berufliches Lernen für Menschen mit Behinderung in einem inklusiven Berufsbildungssystem

Unter dem Titels „Bedenkliche Tendenzen in der Berufsbildung der WfbM“ hat sich Dieter Basener mit der Ausrichtung der Berufsbildung in der Werkstatt befasst, Er bezeichnet den Trend zur Orientierung an anerkannten Ausbildungsberufen und der daraus folgenden Möglichkeit von Teilabschlüssen als falschen Weg. Statt dessen empfiehlt er, dass die „Berufsbildungszeit […] insbesondere für Jugendliche mit geistiger Behinderung die Zeit des Ausprobierens, der Zielfindung und der Stabilisierung sein [muss, da] für eine verfrühte Festlegung […] diese zwei Jahre zu kostbar [sind]. Eine „persönliche Zukunfts- und Berufsplanung“ [… und] die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen [als] Verständnis für die Regeln des Arbeitslebens, Kommunikationsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Konfliktbewältigung und Teamarbeit“ sollen Lerninhalte des Berufsbildungsbereichs sein.

Bedenklich kann als besorgniserregend, als nachdenklich stimmend, aber auch als bedenkenswert verstanden werden. Nachfolgend werden für die beiden Gesichtspunkte Berufsausbildung und Schlüsselqualifikationen im Zusammenhang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) einige Gedanken dargelegt.


Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

In Artikel 24 „Bildung“ der UN-BRK heißt es u. a.:

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives [integratives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern.

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Dem Auszug dieses Artikels lässt sich entnehmen, dass
· das zur Zeit „exklusive“ Berufsbildungssystem inklusiv werden und der Zugang zu diesem System sichergestellt werden muss
· innerhalb des inklusiven Berufsbildungssystems die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigt werden müssen

Dazu ist auf die Konzepte „Angemessene Vorkehrungen“ und „Universelles Design“ in Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der UN-BRK zu verweisen. Diese beiden Konzepte können als Orientierung der beruflichen Bildung in Werkstatt an der allgemeinen Berufsbildung und die Personorientierung des beruflichen Lernens genutzt werden.

Ein inklusives Berufsbildungssystem bedeutet „ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. ‚Universelles Design’ schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus.“ Die Personorientierung erfordert "’angemessene Vorkehrungen’ [als] notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können,“
Gleichzeitig ist auf Artikel 4 „Allgemeine Verpflichtungen“ zur verweisen, nach den die Vertragsstaaten „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen“ haben. Das Recht auf Zugang zur Berufsausbildung erfordert Veränderungen des Berufsbildungssystems, damit auch den Personen, die lediglich einen Anspruch auf „angemessene berufliche Bildung“ im Berufsbildungsbereich der Werkstatt haben, durch das „Universelle Design“ des Systems und durch „Angemessene Vorkehrungen“ in der Bildungspraxis ein

Zugang zur Ausbildung sowie ein erfolgreiches Lernen ermöglicht wird. Ein inklusives Bildungssystem erfordert die Veränderung der Rahmenbedingungen im Berufsbildungsgesetz. Bisher gibt es in Kapitel 4 „Berufsbildung für besondere Gruppen“ mit § 64 die „Berufsausbildung in anerkannten Berufen“ und § 65 die „Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen“ zwei Ebenen der Berufsausbildung. Die Hauptzielgruppe der Ausbildungsregelungen sind „Menschen mit Lernbehinderung, da diese den überwiegenden Teil der behinderten Menschen ausmacht, die Ausbildungsgänge gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO absolvieren. Lernbehinderte Menschen sind Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt sind und die deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen aufweisen, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird. Für Menschen mit anderen Behinderungen - mit Sinnesbehinderung (Seh-, Hör- und Sprachbehinderung),

Körperbehinderung und psychischer Behinderung sowie allen übrigen Formen von Behinderung, die nach § 66 BBiG/§ 42m HwO ausgebildet werden, kann die Rahmenregelung auch modifiziert angewendet werden.“ (Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung 2010, Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO, S. 12)
Ein Beispiel für eine Modifikation ist die „Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Praktiker im betreuten Wohnen / zur Praktikerin im betreuten Wohnen“ der IHK Fulda vom 11. Juni 2013. Diese Ausbildungsregelung bezieht sich auf die zwei Jahre dauernde Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / § 42m Handwerksordnung (HwO) für Personen im Sinne des § 2 SGB IX. in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen (§ 2 Personenkreis; § 3 Dauer der Berufsausbildung; § 4 Ausbildungsstätten). Da die Werkstatt keine „geeignete“ Ausbildungseinrichtung ist, kann diese Modifikation nicht angewendet werden.

Eine „Qualifizierungsregelung“ wäre in einem inklusiven Bildungssystem eine weitere Ebene für die Personen, die die Voraussetzungen der beiden anderen Ebenen nicht erfüllen. Als Beispiel dafür kann die „Regelung nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) über den Erwerb von hauswirtschaftlichen Kompetenzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 136 SGB IX - Qualifizierungsbausteine zugeordnet dem Niveau 2 im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen – der Freien Hansestadt Bremen“ vom 20. Februar 2014 angeführt werden.
Geregelt werden die „Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und die Ausstellung der Bescheinigungen über die erworbenen Kompetenzen beruflicher Handlungsfähigkeit.“

(§ 1) Die zweijährige Qualifizierungsmaßnahme (§ 2) ist für Menschen mit Behinderung vorgesehen, „die in Werkstätten nach § 136 SGB IX beschäftigt sind oder den Berufsbildungsbereich nach dem aktuellen HEGA-Fachkonzept EV/BBB absolvieren.“ Mit der Regelung „wird der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen gemäß § 1 Absatz 2 der Werkstättenverordnung Rechnung getragen.“

Im vorliegenden Fall bezieht sich die Qualifizierungsregelung auf eine Personengruppe, die mit den Adressaten der „Praktiker“-Ausbildungsregelung der IHK Fulda vergleichbar ist. Grundsätzlich wäre es unter Hinweis auf die WVO aber auch möglich, für andere Personengruppen Qualifizierungsregelungen zu erlassen. Damit wäre berufliches Lernen aller Personen in der Werkstatt in dem von der UN-BRK geforderten inklusiven Berufsbildungssystem verankert.
Allerdings gibt es dann weiterhin einen Unterschiede zwischen den Ebenen der beruflichen Bildung bzw. Qualifizierung im System. Er lässt sich an den im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) aufgeführten Lernformen verdeutlichen. Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung werden dem formalen Lernen zugeordnet. Dabei handelt es sich um einen organisierten und strukturierten Lernprozess in einem lernförderlichen Umfeld mit der Möglichkeit des Erwerbs einer anerkannten Qualifikation. Berufliches Lernen im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstatt ist nicht-formales Lernen. Es findet in Form geplanter und unterstützter Aktivitäten statt und führt nicht – wie beim formalen Lernen - zu anerkannten Qualifikationen. Die Gleichwertigkeit der im nicht formalen Lernen erzielten Lernergebnisse mit den Ergebnissen des formalen Lernens kann jedoch nach ihrer Validierung durch die Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau zertifiziert werden, denn: „Wichtig ist, was jemand kann, nicht wo er es gelernt hat“ (DQR.

Schlüsselqualifikation als Gegenstand des beruflichen Lernens

Statt einer strikten berufsorientierten Ausrichtung des beruflichen Lernens fordert Dieter Basener die Berücksichtigung von Schlüsselqualifikationen: Verständnis für die Regeln des Arbeitslebens, Kommunikationsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Konfliktbewältigung und Teamarbeit. Diese Lerninhalte lassen sich mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) verbinden. In ihm werden Qualifikationen „als zu Kompetenzen gebündelte Lernergebnisse“ dargestellt. Dabei bezeichnet „Kompetenz im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.“

Die Handlungskompetenz umfasst Fachkompetenz als „Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen [sowie] Personale Kompetenz – auch Personale/Humankompetenz – als Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweiligen sozialen, kulturellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten.“ Methodenkompetenz als weiterer Bereich „bezeichnet die Fähigkeit, an Regeln orientiert zu handeln. Dazu gehört auch die reflektierte Auswahl und Entwicklung von Methoden.“ Da „Fachkompetenz und personale Kompetenz Methodenkompetenz jeweils mit einschließen“ wird sie im DQR nicht eigens erwähnt. Personale Kompetenz wird weiter untergliedert in Sozialkompetenz als „Fähigkeit und Bereitschaft, zielorientiert mit anderen zusammenzuarbeiten, ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen, sich mit ihnen rational und verantwortungsbewuss auseinanderzusetzen und zu verständigen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzugestalten [und] Selbständigkeit [als] Fähigkeit und Bereitschaft, eigenständig und verantwortlich zu handeln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfähigkeit weiterzuentwickeln.“

Handlungskompetenz bietet mit ihren Bereichen genau die Lerninhalte, die von Dieter Basener als Schlüsselqualifikationen bezeichnet und als Orientierungsgrundlage des beruflichen Lernens statt derAusrichtung an der Berufsausbildung gefordert werden. Für die Berufsausbildung zeichnet sich durch die Empfehlung 160 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Veränderung ab. „Mit der Umsetzung dieser Empfehlung sollen Kompetenzorientierung und das Kompetenzverständnis des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) verstärkt Eingang in Ausbildungsordnungen finden.“ Damit wird das Ziel des DQR „die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen [und] der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen (Outcome-Orientierung) zu fördern“ umgesetzt. Unter den oben dargelegten Gesichtpunkten zur Entwicklung des durch die UN-BRK geforderten inklusiven Berufsbildungssystems und die Kompetenzorientierung der Berufsbildung, die mit der Einführung des DQR verknüpft wird, ist die von Dieter Basener kritisierte Ausrichtung des beruflichen Lernens in der Werkstatt durchaus geboten. Wie dies konkret in der Praxis des beruflichen Lernens umgesetzt werden kann, wird an anderer Stelle dargelegt.


Verfasser



Prof. Dr. Gerd Grampp, AFEBS ReHa Agentur für Forschung, Entwicklung, Beratung und Schulung in der

ReHabilitation E-Mail grampp_afebs_reha[at]web.de

Donnerstag, 15. September 2016



Kommentar zum Beitrag "Bedenkliche Tendenzen in der Berufsbildung" von Dieter Basener

Wilfried Hautop, Bremen



Eine Orientierung an echten Ausbildungsberufen ist der richtige Weg und lange überfällig!



Es gibt eine zunehmende Tendenz, dass sich namhafte „Werkstatt-Veteranen“ nach ihrem Berufsleben unverhofft und ungewöhnlich äußern. Es ist aber auch schön, wenn sie sich nicht diesem oberflächlichen Grüßen der Verbliebenen  „Man muß loslassen können“ anschließen. Schließlich ist an die weiterhin Werktätigen die Frage zu stellen, kann man auf die Erfahrung, die Kontakte und Fachkompetenz so ganz einfach verzichten oder hätte man zur Verbesserung der Werkstätten noch besondere Aufgaben für „Ehemalige“. Vielleicht würde der BAG-WfbM so eine Arbeitsgemeinschaft der „Werkstatt-Senioren“ ganz gut tun. Die könnten dann untereinander diskutieren oder mittels Ausleihe könnte mancher neue Werkstattleiter etwas kollegiale Beratung erfahren oder sie könnten das Marketing der Werkstätten sicher verbessern.

Aber nun zur Sache des Kollegen Dieter Basener, der erneut mit großem Blick über die Werkstattlandschaft bedenkliche Tendenzen in der Berufsbildung der Werkstätten ausgemacht hat. Wahnsinn. Hat er die Entwicklungen von Jahrzehnten vom stumpfen Arbeitstraining zum Berufsbildungsbereich, von Aufbewahrung, Normalisierung, Integration oder gar Inklusion vergessen? In die Gesellschaft, in die dortige vielfältige Arbeitswelt wollten wir immer integrieren. Wohin denn sonst? Haben wir das vergessen? Jeder Sozialarbeiter weiß, dass dazu zwei Felder zu beackern sind: Einerseits die Beschäftigten in der Werkstatt befähigen, aber andererseits auch die Gesellschaft, die eine Langsamkeit, Andersartigkeit usw. zulassen muß. Sind wir in den Sondereinrichtungen schon so weit abseits, dass wir „Panikgefühle“ bekommen wenn die Realität sich mit der schulischen Inklusion, der wirklichen Berufswelt oder der UN-Konvention uns endlich mal konkreter nähert? Ziehen wir dann unseren schwierigsten Fall aus der Tasche um zu zeigen, dass das garantiert unmöglich ist? 

Angebote für Menschen mit Behinderungen im Wohnen und Arbeiten haben sich in den letzten 30 Jahren gewaltig entwickelt. Betreue Wohnformen, Außenarbeitsgruppen, Unterstützte Beschäftigung  oder angemessenen stärker ergonomisch ausgerichtete Arbeit und auch Teilzeitangebote sind für alle Betroffenen ein Fortschritt. Statt neue Tätigkeiten oder merkwürdige Berufe in den Sonderwelten zu kreieren (Serienfertiger, Alltagshelfer etc.), sich an der gesellschaftlichen Berufswelt auszurichten, ist das doch wohl für Integrationshelfer/-assistenten sachlich geboten. Natürlich individualisiert, nach der Behinderung/Leistungsfähigkeit der Person und deutlich mehrheitlich ohne den Erfolg des Gesellen- und Meisterbriefs. Kümmert Euch um die unterschiedlichen Niveaustufen des DQR und besetzt doch mal die Stufe 1, ehe es andere tun. Die Orientierung ist dabei wichtig. Wie der Nordstern am Himmel. Er weist uns den Weg, die Richtung, aber wir kriegen ihn nicht zu packen. Also Berufsbildungsbereich mit Orientierung an der Berufswelt und nicht nur Lernen über Ausprobieren, Frustrationstoleranz, Konfliktbewältigung, Zielfindung und Stabilisierung. Diese ständigen Problemorientierungen der sozialen Helfer entlassen unsere Klienten/Beschäftigten nicht aus ihrer ewig zugewiesenen Problemzone.

Und ganz nebenbei: Der lebenslange Traumberuf ist doch vorbei. Die meisten Menschen üben mehrere Berufe in ihrem Berufsleben aus. Nur wenige gehen in ihrem Lehrberuf in Rente. Also wieso soll man sich ständig auf ein Berufsleben mit einem Beruf angemessen vorbereiten und das noch über die zwei Jahre des Berufsbildungsbereichs hinaus? Eine Berufsorientierung oder Ausbildung ist eine Grundlage und läßt weitere Entwicklungen zu.



Geht bitte raus in die Umwelt. Missioniert für die Werkstattbeschäftigten. Lernt die Sprache der Öffentlichkeit und der allgemeinen Berufswelt. Bringt den „sogenannten Normalen“ bei, dass sie auch Verantwortung für die „nicht-olympiareifen-Menschen“ haben und das es überall auch Arbeiten für diese Zielgruppe gibt. Tretet für eine angepasste Arbeit ein, auch mit dem Rechtsverhältnis der Werkstatt. Macht Teilhabe möglich, seit der „Anwalt“ der Beschäftigten, des Klientels, dass das Werkstattpersonal für Assistenz und notwendige Hilfen bezahlt. Schluß mit dem diffusen „Beschützen“ oder „Aufbewahren“ in der Sonderwelt. Wie realistisch in welcher Anzahl sind die Traumberufe als Pferdepfleger oder das Plazieren und dann gucken wir erst mal wofür wir qualifizieren? Werkstätten müssen sich öffnen. Das Wissen der Werkstattfachleute muss in die Betriebe getragen werden. Oder gibt es dort eine Angst vor der Wirklichkeit?



Es ist nicht politisch motiviert. Es ist ein Grundziel der Sozialarbeit Menschen zu befähigen, ihnen Wege aufzuzeigen und ggfs. für sie Hindernisse zu beseitigen.  Dafür muss man innerhalb der Gesellschaft kämpfen, wie auch für andere Sachen (z.B. in Bau und Umwelt). Das geht nur über politische Werte, Auseinandersetzungen und auch konkurrierende Maßnahmen. Die weiteren fachlichen Gründe für eine Orientierung an der Wirklichkeit wurden von Fachleuten wie Gerd Grampp oder der BAG:WfbM oder aus Werkstätten in Berlin etc. genannt. Das ist hier nicht zu wiederholen.



Werkstätten werden sich weiter entwickeln. Das ist gut so. Und Werkstätten haben an der bisherigen Öffnung der Gesellschaft für diesen Personenkreis einen entscheidenden Anteil. Der muß nun ausgebaut werden. Das ist allemal besser als sich vor der Stadt in eine Sonderwelt zurückzuziehen.

Merksätze:

Wir wollen auf den Marktplatz, nicht vor die Stadt.

Wir wollen dahin wo die anderen sind.

Wir haben Lust auf Neues.

Und: Wir lernen ständig dazu, auch wenn wir alt sind.



Herzlichen Gruß

Wilfried Hautop